Die regelmäßigen Beiträge unterscheiden sich für Jugendliche und Erwachsene. Als jugendlich zählt jedes Mitglied bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Einmalige Beiträge, etwa zur Aufnahme, werden nicht erhoben. Es gibt keine Form der Beitragsermäßigung.
Mitglieder können auf Beschluss des Vorstands hin temporär beitragsfrei gesetzt werden.
Die Mindest-Jahresbeiträge sind
Der Beitrag ist für das gesamte Kalenderjahr fällig, in dem Mitgliedschaft besteht. Das gilt insbesondere auch im Jahr des Eintritts oder Ausscheidens.
Jedem Mitglied steht darüberhinaus frei für sich selbst einen freiwilligen jährlichen Zusatzbeitrag festzusetzen, der auch jederzeit für Folgejahre geändert werden kann.
Gleichzeitig besteht auch immer die Möglichkeit von zusätzlichen satzungsgemäßen oder projektgebundenen Einzelspenden.